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Verfahrensrecht

VwGH: Antrag auf Wiederaufnahme iZm Verfahrenshilfe

Entscheidungen des VwGH, auch betreffend die Verfahrenshilfe, sind grundsätzlich endgültig und unterliegen keiner weiteren Überprüfung, wobei in Verfahrenshilfesachen gem § 45 Abs 6 VwGG die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig ist

26. 06. 2023
Gesetze:   § 45 VwGG, § 61 VwGG
Schlagworte: Wiederaufnahme, Verfahrenshilfe

 
GZ Ra 2023/08/0017, 09.05.2023
 
VwGH: Entscheidungen des VwGH, auch betreffend die Verfahrenshilfe, sind grundsätzlich endgültig und unterliegen keiner weiteren Überprüfung, wobei in Verfahrenshilfesachen gem § 45 Abs 6 VwGG die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig ist.
 
Die gegen den Beschluss des VwGH vom 25. Jänner 2023 gerichtete Eingabe war daher gem § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
 

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