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Verfahrensrecht

VwGH: Anbringen via E-Mail

Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht

12. 06. 2023
Gesetze:   § 13 AVG
Schlagworte: Anbringen, E-Mail

 
GZ Ra 2020/04/0012, 09.05.2023
 
VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht.
 
 

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