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Baurecht

VwGH: § 60 Abs 1 lit d Wr BauO – zur Frage, ob eine bloß unterstützende Wirkung auf das örtliche Stadtbild für ein öffentliches Interesse ausreicht

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Bauwerkes gem § 60 Abs 1 lit d Wr BauO kann nicht nur infolge seiner unmittelbaren Wirkung auf das örtliche Stadtbild gegeben sein, sondern auch durch seine mittelbare Wirkung

05. 06. 2023
Gesetze:   § 60 Wr BauO
Schlagworte: Wiener Baurecht, Ansuchen um Baubewilligung, Zulässigkeit des Abbruchs, öffentliches Interesse an Erhaltung des Bauwerks, mittelbare Wirkung

 
GZ Ro 2021/05/0030, 13.04.2023
 
VwGH: Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Bauwerkes gem § 60 Abs 1 lit d Wr BauO kann nicht nur infolge seiner unmittelbaren Wirkung auf das örtliche Stadtbild gegeben sein, sondern auch durch seine mittelbare Wirkung.
 
 

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