VwGH: § 60 Abs 1 lit d Wr BauO – zur Frage, ob eine bloß unterstützende Wirkung auf das örtliche Stadtbild für ein öffentliches Interesse ausreicht
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Bauwerkes gem § 60 Abs 1 lit d Wr BauO kann nicht nur infolge seiner unmittelbaren Wirkung auf das örtliche Stadtbild gegeben sein, sondern auch durch seine mittelbare Wirkung
05. 06. 2023
Gesetze:
§ 60 Wr BauO
Schlagworte: Wiener Baurecht, Ansuchen um Baubewilligung, Zulässigkeit des Abbruchs, öffentliches Interesse an Erhaltung des Bauwerks, mittelbare Wirkung
GZ Ro 2021/05/0030, 13.04.2023
VwGH: Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Bauwerkes gem § 60 Abs 1 lit d Wr BauO kann nicht nur infolge seiner unmittelbaren Wirkung auf das örtliche Stadtbild gegeben sein, sondern auch durch seine mittelbare Wirkung.