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Verfahrensrecht

VwGH: „Sinngemäß“ verwiesene Bestimmungen sind regelmäßig nicht wörtlich, sondern gegebenenfalls nach einer entsprechend dem Kontext der Verweisungsnorm erforderlichen Anpassung anzuwenden

Die sinngemäße Anwendung der verwiesenen Norm darf dieser aber keinen anderen Sinn geben, ihr Bedeutungsgehalt also keine Änderung erfahren

05. 06. 2023
Gesetze:
Schlagworte: Sinngemäße Anwendung der verwiesenen Norm

 
GZ Ra 2022/03/0283, 18.04.2023
 
VwGH: „Sinngemäß“ verwiesene Bestimmungen sind regelmäßig nicht wörtlich, sondern gegebenenfalls nach einer entsprechend dem Kontext der Verweisungsnorm erforderlichen Anpassung anzuwenden. Die sinngemäße Anwendung der verwiesenen Norm darf dieser aber keinen anderen Sinn geben, ihr Bedeutungsgehalt also keine Änderung erfahren.
 
 

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