Im Anlassfall bedurfte die im ERV als PDF-Anhang übermittelte Klage samt Antrag auf Streitanmerkung keiner Rechtsanwaltsunterschrift, weshalb es auch nicht schädlich ist, wenn ein auf dem Schriftsatz enthaltenes (eingescanntes) Unterschriftsbild den Vertretungshinweis „i.V.“ enthält
GZ 3 Ob 223/22y, 19.04.2023
OGH: Bei Teilnehmern am ERV erfolgt die Übermittlung von Eingaben samt Beilagen an die Gerichte sowie von Erledigungen an Verfahrensbeteiligte grundsätzlich im Rahmen des ERV (seit 1. 1. 2007 Web-gestützter ERV). Die nähere Vorgangsweise bei der elektronischen Übermittlung wird durch Verordnung – nunmehr die ERV 2021 – geregelt; sie basiert auf der Grundlage des § 89b Abs 2 GOG. Nach dem Konzept der ERV 2021 werden die Eingaben an die Gerichte grundsätzlich als Anhang zu einer elektronischen Nachricht übermittelt.
Seit Einführung des Web-ERV ist das Unterschriftserfordernis (§ 75 Z 3 ZPO iVm § 10 Abs 1 AußStrG) in den Hintergrund getreten (siehe § 89c Abs 1 und 2 GOG). Bei elektronischer Einbringung bedarf weder die elektronische Nachricht noch der dieser angeschlossene PDF-Anhang (also die Eingabe bzw der Mitteilungsschriftsatz selbst) einer Unterfertigung durch den Parteienvertreter. Stattdessen wird durch den Anschriftcode gem § 8 ERV 2021 und die für den jeweiligen Übermittlungsweg vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere die Schnittstellenbeschreibung nach § 7 ERV 2021, sichergestellt, dass die Eingabe nur von jener Person elektronisch eingebracht werden kann, die in der elektronischen Nachricht als Einbringer bezeichnet wird. Die elektronische Eingabe wird somit dem Inhaber des ERV-Anschriftcodes als Einbringer zugeordnet.
Im Anlassfall bedurfte die im ERV als PDF-Anhang übermittelte Klage samt Antrag auf Streitanmerkung keiner Rechtsanwaltsunterschrift, weshalb es auch nicht schädlich ist, wenn ein auf dem Schriftsatz enthaltenes (eingescanntes) Unterschriftsbild den Vertretungshinweis „i.V.“ enthält. Unstrittig ist, dass der Schriftsatz als PDF-Anhang einer elektronischen Nachricht unter Angabe des Anschriftcodes des Klagsvertreters im ERV an das Erstgericht übermittelt wurde.