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Fremdenrecht

VwGH: Wiederaufnahme von Amts wegen iZm Erschleichung der Verleihung der Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaftsbehörde hat zu prüfen, ob fallbezogen Umstände vorliegen, die dazu führen, dass die Rücknahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ausnahmsweise unverhältnismäßig ist; bei dieser Prüfung ist der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, wobei es Sache des Verleihungswerbers ist, konkret darzulegen, dass die Behörde diesen Beurteilungsspielraum überschritten hat

03. 04. 2023
Gesetze:   § 69 AVG, § 11a StbG
Schlagworte: Staatsbürgerschaft, Erschleichung, Wiederaufnahme von Amts wegen, Unverhältnismäßigkeit

 
GZ Ra 2022/01/0128, 21.02.2023
 
VwGH: Der VwGH geht - dem EuGH folgend - in Fällen, in denen die Verleihung der Staatsbürgerschaft erschlichen wurde, von der Erwägung aus, dass die Rücknahme der Staatsbürgerschaft nach Maßgabe des § 69 Abs 1 Z 1 (iVm Abs 3) AVG grundsätzlich zulässig ist. Die Staatsbürgerschaftsbehörde hat in derartigen Fällen jedoch zu prüfen, ob fallbezogen Umstände vorliegen, die dazu führen, dass die Rücknahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ausnahmsweise unverhältnismäßig ist; bei dieser Prüfung ist der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, wobei es Sache des Verleihungswerbers ist, konkret darzulegen, dass die Behörde diesen Beurteilungsspielraum überschritten hat.
 

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