Voraussetzung des Überganges der Verantwortlichkeit auf einen verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG ist zufolge Abs 4 dieser Gesetzesstelle die ausdrückliche Zustimmung des Beauftragten zur Übernahme der Verantwortlichkeit
GZ Ra 2021/04/0220, 30.01.2023
VwGH: Voraussetzung des Überganges der Verantwortlichkeit auf einen verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG ist zufolge Abs 4 dieser Gesetzesstelle die ausdrückliche Zustimmung des Beauftragten zur Übernahme der Verantwortlichkeit.
Dass eine schriftliche Erklärung des Vaters des Revisionswerbers mangels erkennbarer Unterfertigung des diese Bestellung vorsehenden Gesellschaftsvertrages nicht vorlag - wovon das VwG ausging - wird von der Revision nicht in Abrede gestellt. Dass eine solche Erklärung der zu bestellenden Person auch formfrei erfolgen könne, vermag jedoch das gänzliche Fehlen einer solchen nicht zu ersetzen. In welcher Form die ausdrückliche Zustimmung zur Übernahme der Verantwortlichkeit erfolgt sei, bringt die Revision in ihrer Zulässigkeitsbegründung nicht vor, weshalb schon aus diesem Grund - unabhängig von der Frage des Verhältnisses von § 9 Abs 2 VStG zu den Bestimmungen der GewO betreffend den gewerberechtlichen Geschäftsführer - nicht erkennbar ist, worin die Abweichung von der Rsp durch das VwG begründet sein solle.