Ein auf § 17 AVG gestützter Antrag auf Akteneinsicht erfordert das Vorliegen eines konkreten - etwa auf Bescheiderlassung zielenden - Verwaltungsverfahrens nach dem AVG
GZ Ra 2023/03/0009, 16.02.2023
VwGH: Die Beurteilung des VwG, wonach ein auf § 17 AVG gestützter Antrag auf Akteneinsicht das Vorliegen eines konkreten - etwa auf Bescheiderlassung zielenden - Verwaltungsverfahrens nach dem AVG erfordert, entspricht der Rsp des VwGH.