Home

Verfahrensrecht

VwGH: §§ 47 ff VwGG iVm VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 – zur Kostenentscheidung

Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014; die von der Revisionswerberin gesondert angesprochene Umsatzsteuer ist in den dort genannten Pauschalbeträgen bereits enthalten, sodass das diesbezügliche Mehrbegehren abzuweisen war

13. 03. 2023
Gesetze:   §§ 47 ff VwGG, VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014
Schlagworte: Kostenentscheidung, Umsatzsteuer

 
GZ Ra 2021/10/0034, 24.01.2023
 
VwGH: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Die von der Revisionswerberin gesondert angesprochene Umsatzsteuer ist in den dort genannten Pauschalbeträgen bereits enthalten, sodass das diesbezügliche Mehrbegehren abzuweisen war.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at