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Baurecht

VwGH: Zur Parteistellung von (übergangenen) Nachbarn

Ob dem Nachbarn Parteistellung in dem bezogenen Bauverfahren zukam, ist nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen

27. 02. 2023
Gesetze:   § 8 AVG
Schlagworte: Parteistellung, übergangene Nachbarn

 
GZ Ra 2022/06/0115, 13.12.2022
 
VwGH: Nach der stRsp des VwGH hat die Klärung der Frage, ob die Behauptung einer Person, im Verfahren als Partei übergangen worden zu sein, zutreffend ist, nach der im Zeitpunkt der Erlassung des an andere Verfahrensparteien bereits ergangenen Bescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu geschehen. Im Mehrparteienverfahren ist ein Bescheid dann als erlassen anzusehen, wenn er einer Partei zugestellt und damit rechtlich existent wurde. Ob dem Nachbarn Parteistellung in dem bezogenen Bauverfahren zukam, ist somit nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen.
 
Ein Anspruch des Nachbarn auf Zuerkennung der Parteistellung im Bauverfahren setzt voraus, dass ihm zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über seine Anträge nach wie vor Parteistellung in den bezughabenden Bauverfahren zukommt.
 
 

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