Nach stRsp des VwGH fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw der betreffende „Referatsbogen“ nicht mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen ist
GZ Ra 2021/12/0022, 06.12.2022
VwGH: Nach stRsp des VwGH fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw der betreffende „Referatsbogen“ nicht mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen ist. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die der Partei zugestellte Ausfertigung eine dem § 18 Abs 3 AVG entsprechende Unterfertigung durch den Genehmigenden (Originalunterschrift, elektronische Signatur) trägt und eine nicht unterschriebene Durchschrift im Akt verbleibt.