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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Qualifikation einer Erledigung als Bescheid

Nach stRsp des VwGH fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw der betreffende „Referatsbogen“ nicht mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen ist

13. 02. 2023
Gesetze:   § 18 AVG, §§ 56 ff AVG
Schlagworte: Erledigung, Bescheid, Unterfertigung

 
GZ Ra 2021/12/0022, 06.12.2022
 
VwGH: Nach stRsp des VwGH fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw der betreffende „Referatsbogen“ nicht mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen ist. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die der Partei zugestellte Ausfertigung eine dem § 18 Abs 3 AVG entsprechende Unterfertigung durch den Genehmigenden (Originalunterschrift, elektronische Signatur) trägt und eine nicht unterschriebene Durchschrift im Akt verbleibt.
 

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