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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob § 16 Abs 2 lit b StVO auch den Schutz des überholten, allerdings vorschriftswidrig nach links abbiegenden Verkehrsteilnehmers bezweckt

§ 16 Abs 2 lit b StVO bezweckt nicht den Schutz eines Verkehrsteilnehmers, der in dieselbe Richtung wie das überholende Fahrzeug fährt und vorschriftswidrig nach links abbiegt

31. 01. 2023
Gesetze:   §§ 1295 ff ABGB, § 16 StVO
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Überholverbot, ungenügende Sicht, unübersichtliche Stelle, vorschriftswidrig nach links abbiegender Lenker

 
GZ 2 Ob 218/22f, 13.12.2022
 
OGH: § 16 Abs 2 lit b StVO bezweckt nicht den Schutz eines Verkehrsteilnehmers, der in dieselbe Richtung wie das überholende Fahrzeug fährt und vorschriftswidrig nach links abbiegt.
 
Da der vorschriftswidrig nach links abbiegende Lenker des PKW nicht vom Schutzzweck des Überholverbots nach § 16 Abs 2 lit b StVO umfasst war, liegen weder sekundäre Feststellungsmängel zum weiteren Verlauf der Straße und den genauen Sichtverhältnissen noch ein relevanter Mangel des Berufungsverfahrens vor.
 

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