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Verfahrensrecht

VwGH: Erlassung eines Bescheides während dem Insolvenzverfahren?

Verwaltungsverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 6 IO; die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit kein Hindernis für solche Verfahren

30. 01. 2023
Gesetze:   § 6 IO, § 56 AVG
Schlagworte: Insolvenzverfahren, Erlassung eines Bescheides

 
GZ Ra 2022/07/0066, 06.12.2022
 
VwGH: Entgegen den Ausführungen der Revision liegt eine stRsp des VwGH zu § 6 IO vor. Danach sind Verwaltungsverfahren keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 6 IO. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Person macht daher ein Verwaltungsverfahren gegen den vom Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldner nicht unzulässig. Soweit der Erstrevisionswerber auf dem Standpunkt steht, die Prüfung der im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung stehe nur dem Insolvenzgericht nach den §§ 110 ff IO zu, genügt es auf die Bestimmung des § 110 Abs 3 IO hinzuweisen, wonach über die Richtigkeit einer bestrittenen Forderung die zuständige Behörde zu entscheiden hat, wenn - wie hier - die Sache nicht auf den streitigen Rechtsweg gehört.
 

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