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Zivilrecht

OGH: § 1168a ABGB – Werklohn bei Warnpflichtverletzung des Unternehmers?

Führt eine Warnpflichtverletzung nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks, so entfällt der Werklohnanspruch nur soweit, als er sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht

27. 12. 2022
Gesetze:   § 1168a ABGB, §§ 1165 ff ABGB
Schlagworte: Werkvertrag, Warnpflichtverletzung des Unternehmers, Werklohnanspruch

 
GZ 1 Ob 164/22g, 22.11.2022
 
OGH: Führt eine Warnpflichtverletzung nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks, so entfällt der Werklohnanspruch nur soweit, als er sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht.
 
Führt die Verletzung einer Warnpflicht zur Unbrauchbarkeit des Werks, entfällt der Werklohnanspruch auch dann, wenn der Werkbesteller nachträglich auf eigene Kosten die Brauchbarkeit herbeiführt.
 
 

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