Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung
GZ Ra 2022/03/0217, 21.10.2022
VwGH: Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung.