Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rsp des VwGH Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen
GZ Ra 2022/13/0079, 19.10.2022
VwGH: Der Revisionswerber macht geltend, das BFG habe vom Revisionswerber beantragte Beweise nicht aufgenommen. Die beantragten Zeugen waren aber - wie in den Beweisanträgen jeweils angeführt - im Ausland aufhältig; es wäre daher Aufgabe des Revisionswerbers gewesen, diese Zeugen stellig zu machen.