Ein Abweichen von der Jud zu einer wegen Änderung der gesetzlichen Bestimmungen überholten Rechtslage vermag die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen
GZ Ra 2022/02/0166, 12.10.2022
VwGH: Ein Abweichen von der Jud zu einer wegen Änderung der gesetzlichen Bestimmungen überholten Rechtslage vermag die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen.