Die Geltendmachung eines Anspruches auf Verwendungszulage inkludiert nicht jene eines solchen auf Verwendungsabgeltung
GZ Ra 2021/12/0005, 26.09.2022
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Geltendmachung eines Anspruchs auf Verwendungszulage nicht jene eines solchen auf Verwendungsabgeltung inkludiert. Wenn daher das VwG die Ansicht vertrat, der Revisionswerber habe im Verfahren vor der Dienstbehörde keinen Anspruch auf Verwendungsabgeltung geltend gemacht und es habe die Behörde zufolge des Wortlauts des Spruchs des Bescheides auch nicht über die Gewährung einer Verwendungsabgeltung entschieden, sodass die Frage der Gewährung dieser Abgeltung nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG gewesen sei, so ist darin eine Abweichung von der hg Rsp nicht zu erblicken.