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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: § 5 Abs 1 VStG – Vereinbarung mit Behörde als Entschuldigungsgrund

Nach stRsp des VwGH schließt die Auskunft der zuständigen Behörde (zu einem bestimmten Sachverhalt) das Verschulden aus (sofern der danach verwirklichte Sachverhalt in den relevanten Punkten mit dem angefragten übereinstimmt)

07. 11. 2022
Gesetze:   § 5 VStG
Schlagworte: Ungehorsamsdelikt, Verschulden, Entschuldigungsgrund, Vereinbarung mit Behörde

 
GZ Ra 2021/05/0029, 04.10.2022
 
VwGH: Nach stRsp des VwGH schließt die Auskunft der zuständigen Behörde (zu einem bestimmten Sachverhalt) das Verschulden aus (sofern der danach verwirklichte Sachverhalt in den relevanten Punkten mit dem angefragten übereinstimmt). Diese Bedeutung für das Verschulden eines Beschuldigten kommt einer derartigen Vereinbarung sogar ungeachtet einer allfälligen Nichtigkeitsfolge im Falle des Fehlens der gesetzlichen Grundlage oder der Überschreitung des Ermächtigungsrahmens zu.
 
 

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