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Steuerrecht

VwGH: § 76 BAO – Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden

Eine allfällige Befangenheit von Organen der Abgabenbehörde (erster Instanz) ist für die Rechtmäßigkeit der Rechtsmittelentscheidung unbeachtlich

24. 10. 2022
Gesetze:   § 76 BAO
Schlagworte: Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden, Rechtsmittelentscheidung

 
GZ Ra 2019/16/0172, 13.09.2022
 
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass eine allfällige Befangenheit von Organen der Abgabenbehörde (erster Instanz) für die Rechtmäßigkeit der Rechtsmittelentscheidung unbeachtlich ist. Dem Erkenntnis des LVwG kann daher mit dem Vorbringen der Befangenheit von Organen der Gemeindevorstehung nicht mit Erfolg entgegen getreten werden.
 
 

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