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Verfahrensrecht

OGH: Anträge per Fax im Außerstreitverfahren

Eingaben mittels Telefax sind auch im Außerstreitverfahren in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GOG iVm § 60 Geo zulässig und fristenwahrend, müssen jedoch durch Nachbringung der Originalunterschrift verbessert werden

11. 10. 2022
Gesetze:   § 89 GOG, § 60 Geo
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Frist, Eingaben mittels Telefax, Fehlen der Unterschrift, Formgebrechen, Verbesserung

 
GZ 10 Ob 33/22h, 28.07.2022
 
OGH: Eingaben mittels Telefax sind auch im Außerstreitverfahren in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GOG iVm § 60 Geo zulässig und fristenwahrend, müssen jedoch durch Nachbringung der Originalunterschrift verbessert werden. Im Fehlen der Unterschrift liegt ein Formgebrechen, das durch Verbesserung zu beseitigen ist, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Verbesserung aus eigenem Antrieb der Partei (durch Nachreichung eines Bestätigungsschriftsatzes innerhalb angemessener Frist) oder aufgrund eines gerichtlichen Auftrags erfolgt.
 
 

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