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Verfahrensrecht

VwGH: Revision – Beschwer; Interesse an inhaltlicher Erledigung

Ein Interesse an einer inhaltlichen Erledigung der Revision, etwa um allenfalls Schadenersatz im Wege eines Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, vermag am Fehlen der Möglichkeit, durch das angefochtene Erkenntnis fortdauernd in den Rechten verletzt zu sein, nichts zu ändern

03. 10. 2022
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 1 AHG
Schlagworte: Revision, Interesse an inhaltlicher Erledigung, Beschwer

 
GZ Ra 2021/17/0012, 01.08.2022
 
VwGH: Ein Interesse an einer inhaltlichen Erledigung der Revision, etwa um allenfalls Schadenersatz im Wege eines Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, vermag am Fehlen der Möglichkeit, durch das angefochtene Erkenntnis fortdauernd in den Rechten verletzt zu sein, nichts zu ändern.
 

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