Die Rücknahme der im Verwaltungsverfahren vor dem Krankenversicherungsträger abgegebenen und im Gerichtsverfahren wiederholten Zuordnungserklärung nach § 8 Abs 1 Z 2 KBGG ist nach den allgemeinen Regeln über die Rücknahme von Prozesshandlungen auch im Verfahren über die Rückersatzpflicht des Kinderbetreuungsgeldbeziehers wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze möglich
GZ 10 ObS 75/22k, 21.06.2022
OGH: Die Rücknahme der im Verwaltungsverfahren vor dem Krankenversicherungsträger abgegebenen und im Gerichtsverfahren wiederholten Zuordnungserklärung nach § 8 Abs 1 Z 2 KBGG ist nach den allgemeinen Regeln über die Rücknahme von Prozesshandlungen auch im Verfahren über die Rückersatzpflicht des Kinderbetreuungsgeldbeziehers wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze möglich. Infolge einer solchen Rücknahme ist für die maßgeblichen Einkünfte nach § 8 Abs 1 Z 2 S 1 KBGG der Betrag zu ermitteln, der in die Ermittlung des (gesamten) Einkommens des betreffenden Kalenderjahres eingeht.