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Strafrecht

OGH: Delegierung iSd § 39 StPO

In einem Antrag auf Delegierung oder einer solchen Anregung (§ 39 Abs 2 erster Satz StPO) ist das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll

20. 09. 2022
Gesetze:   § 39 StPO
Schlagworte: Delegierung, Antrag, Anregung

 
GZ 13 Ns 42/22p, 27.07.2022
 
OGH: Der Delegierung steht entgegen, dass das Gericht, dem die Strafsache übertragen werden soll, nicht genannt wird.
 
 

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