Die Interessenabwägung gem § 17 Abs 3 ForstG ist vom eingeschränkten Mitspracherecht des Eigentümers eines angrenzenden Waldgrundstücks nicht umfasst
VwGH: Die Interessenabwägung gem § 17 Abs 3 ForstG ist vom eingeschränkten Mitspracherecht des Eigentümers eines angrenzenden Waldgrundstücks nicht umfasst.