In diesen Fällen kommt es zur Anhebung der Mindeststrafdrohung und der Obergrenzen
GZ 14 Os 55/22b, 28.06.2022
OGH: § 39 StGB kann neben § 39a StGB zur Anwendung kommen. In diesen Fällen kommt es zur Anhebung der Mindeststrafdrohung und der Obergrenzen.