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Verfahrensrecht

VwGH: Zuständigkeit zur Entscheidung über den Eventualantrag

Wird dem Primärantrag entsprochen, wird der Eventualantrag gegenstandslos

15. 08. 2022
Gesetze:   § 13 AVG, § 41 VwGG
Schlagworte: Eventualantrag, Zuständigkeit

 
GZ Ra 2021/03/0298, 09.06.2022
 
VwGH: Nach der Rsp des VwGH besteht eine Zuständigkeit zur Entscheidung über den Eventualantrag erst, wenn dem Primärantrag nicht entsprochen wurde. Da aber bereits der Primärantrag der Revisionswerberin erfolgreich ist, war auf den auf Aufhebung des bekämpften Erkenntnisses gerichteten Eventualantrag der Revisionswerberin nicht mehr einzugehen; wird dem Primärantrag nämlich entsprochen, wird der Eventualantrag gegenstandslos.
 

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