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Baurecht

VwGH: Bauwerberwechsel iZm Wechsel im Grundeigentum?

Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang auf das Grundeigentum nicht an, zumal der Grundeigentümer - auch nach der Rechtslage im Bundesland Niederösterreich (vgl dazu § 6 Abs 1 der NÖ BauO 2014) - eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat

08. 08. 2022
Gesetze:   § 8 AVG, § 6 NÖ BauO 2014
Schlagworte: Wechsel im Grundeigentum, Bauwerberwechsel, Bauwerber, Parteistellung

 
GZ Ra 2022/05/0119, 15.06.2022
 
VwGH: Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang auf das Grundeigentum nicht an, zumal der Grundeigentümer - auch nach der Rechtslage im Bundesland Niederösterreich (vgl dazu § 6 Abs 1 der NÖ BauO 2014) - eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat.
 

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