Home

Verfahrensrecht

VwGH: Antragszurückziehung

Als prozessuale Willenserklärung wird eine Zurückziehung mit dem Einlangen bei der zuständigen Behörde wirksam und damit unwiderruflich

08. 08. 2022
Gesetze:   § 13 AVG
Schlagworte: Antrag, Zurückziehung

 
GZ Ra 2022/05/0119, 15.06.2022
 
VwGH: Nach der stRsp des VwGH kommt es auf die Motive eines Antragstellers für die Zurückziehung seines Antrages nicht an; als prozessuale Willenserklärung wird eine Zurückziehung mit dem Einlangen bei der zuständigen Behörde wirksam und damit unwiderruflich.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at