Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des § 3 KSchG nicht
GZ 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
OGH: Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des I. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten. Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des § 3 KSchG daher nicht.
(hier: Kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers, der (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet und damit das Geschäft selbst anbahnt)