Home

Zivilrecht

OGH: Vorbeifahren (§ 17 StVO) des Vorrangberechtigten

Wer aufgrund einer Vorrangbestimmung gegenüber dem Vorbeifahrenden wartepflichtig ist, hat diesem gegenüber keinen Anspruch auf Nichtbehinderung

26. 07. 2022
Gesetze:   §§ 1295 ff ABGB, § 17 StVO, § 1311 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Vorrang, Vorbeifahren

 
GZ 2 Ob 74/22d, 30.05.2022
 
OGH: Soweit die Beklagten (die Erstbeklagte bog aus einer untergeordneten Verkehrsfläche iSd § 19 Abs 6 StVO auf die Straße ein) geltend machen, dass der Lenker des Klagsfahrzeugs gegen § 17 Abs 1 StVO verstoßen habe, sind sie auf die zutreffende Begründung des Berufungsgerichts zu verweisen: Wer aufgrund einer Vorrangbestimmung gegenüber dem Vorbeifahrenden wartepflichtig ist, hat diesem gegenüber keinen Anspruch auf Nichtbehinderung. Die Erstbeklagte war daher nicht vom Schutzzweck des § 17 Abs 1 StVO erfasst. Damit ist unerheblich, ob der Lenker des Klagsfahrzeugs im konkreten Fall gegen diese Bestimmung verstoßen hat.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at