Der VwGH hat bereits wiederholt erkannt, dass die unterbliebene Übersetzung von vorgelegten fremdsprachigen Urkunden einen Verfahrensmangel darstellen kann, der bei gegebener Relevanz zur Aufhebung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt
GZ Ra 2022/18/0055, 01.06.2022
VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt erkannt, dass die unterbliebene Übersetzung von vorgelegten fremdsprachigen Urkunden einen Verfahrensmangel darstellen kann, der bei gegebener Relevanz zur Aufhebung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt.