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Verfahrensrecht

VwGH: § 15 VwGG – Antrag auf Ausfolgung des Protokolls der Verhandlung?

Die Beratungen und Abstimmungen der Senate gem § 15 Abs 1 VwGG sind nicht öffentlich; für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage

04. 07. 2022
Gesetze:   § 15 VwGG
Schlagworte: Verwaltungsgerichtshof, Beratung und Abstimmung, Antrag auf Ausfolgung des Protokolls

 
GZ Ra 2021/09/0264, 17.05.2022
 
VwGH: Hinsichtlich des Antrages auf Ausfolgung des Protokolls ist auszuführen, dass keine mündliche Verhandlung gem § 39 VwGG stattgefunden hat.
 
Die Beratungen und Abstimmungen der Senate gem § 15 Abs 1 VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.
 

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