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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 106 ArbVG – Anfechtung von Entlassungen iZm Weigerung, sich COVID-19-Zutrittstests zu unterziehen

Wird aufgrund der unberechtigten Verweigerung der aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zur Erfüllung der Arbeitspflicht notwendigen Tests das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet, liegt dieser Beendigung kein verpöntes Motiv zugrunde

28. 06. 2022
Gesetze:   § 106 ArbVG
Schlagworte: Arbeitsverfassungsrecht, Anfechtung von Entlassungen, COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, Tests

 
GZ 8 ObA 11/22h, 22.02.2022
 
OGH: War eine Arbeitgeberin wie die Beklagte als unmittelbare Adressatin der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verpflichtet, Arbeitnehmern ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (bzw einer der in der Verordnung statuierten Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren, ergibt sich auch mittelbar für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, sich den kostenlos angebotenen Tests zu unterziehen, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen zu können. Wird aufgrund der unberechtigten Verweigerung der aufgrund der Verordnung zur Erfüllung der Arbeitspflicht notwendigen Tests das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet, liegt dieser Beendigung kein verpöntes Motiv zugrunde.
 
 

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