Home

Verfahrensrecht

VwGH: Unterbleiben der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

Ein Unterbleiben der Angabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt nicht zu deren Aufhebung, wenn deren Begründung eindeutig erkennen lässt, auf welche Vorschriften sie sich stützt

13. 06. 2022
Gesetze:   § 59 AVG, § 17 VwGVG
Schlagworte: Spruch, Verwaltungsgericht, Unterbleiben der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

 
GZ Ra 2021/11/0155, 04.04.2022
 
VwGH: Ein Unterbleiben der Angabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen im Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung führt nicht zu deren Aufhebung, wenn deren Begründung eindeutig erkennen lässt, auf welche Vorschriften sie sich stützt.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at