Das VwG nahm damit eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihm nicht zukam
GZ Ra 2019/11/0165, 11.04.2022
VwGH: Soweit das VwG über die ihm samt dem Bescheid vom Mitbeteiligten direkt übermittelte Beschwerde entschieden hat, ohne dass ihm die belBeh diese Beschwerde vorgelegt hatte, nahm es der belBeh die Möglichkeit einer Beschwerdevorentscheidung (§ 14 VwGVG). Das VwG nahm damit eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihm nicht zukam.