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Verfahrensrecht

VwGH: § 34 Abs 2 VwGG – zum Mängelbehebungsauftrag

Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs 2 VwGG anzusehen

06. 06. 2022
Gesetze:   § 34 VwGG
Schlagworte: Revision, Mängelbehebungsauftrag

 
GZ Ro 2018/06/0001, 20.04.2022
 
VwGH: Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs 2 VwGG anzusehen.
 
 

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