Wird eine im Ausland wohnende Person zum Zustellungsbevollmächtigten bestellt, ist nicht an diese, sondern an die Partei selbst zuzustellen
GZ So 2021/10/0006, 24.03.2022
VwGH: Wird eine im Ausland wohnende Person zum Zustellungsbevollmächtigten bestellt, ist nicht an diese, sondern an die Partei selbst zuzustellen.