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Verkehrsrecht

VwGH: Entziehung der Lenkberechtigung aufgrund besonders schwerwiegender Gefährdung von Verkehrsteilnehmern – Bekämpfung der Entziehungsdauer

Die als Sicherungsmaßnahme zu qualifizierende Entziehung der Lenkberechtigung hat keinen Strafcharakter

09. 05. 2022
Gesetze:   § 24 FSG, § 7 FSG, § 26 FSG
Schlagworte: Führerscheinrecht, Entziehung der Lenkberechtigung, Entziehungsdauer, Bekämpfung, Strafbemessungskriterien

 
GZ Ra 2022/11/0043, 21.03.2022
 
VwGH: Soweit die Revision erkennbar auf die Strafbemessungskriterien des VStG bzw des StGB Bezug nimmt, geht dieses Vorbringen von vornherein ins Leere, weil nach der stRsp des VwGH die als Sicherungsmaßnahme zu qualifizierende Entziehung der Lenkberechtigung keinen Strafcharakter hat.
 
 

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