Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
GZ 11 Os 130/21h, 01.03.2022
OGH: Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.