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Verfahrensrecht

VwGH: Rechtswidrige Ausübung des freien Ermessens?

Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung würde nur dann vorliegen, wenn die im Einzelfall vorgenommene Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise erfolgt wäre oder wenn eine krasse Fehlbeurteilung iSe Missbrauches oder eines Überschreitens des eingeräumten Ermessens vorläge

02. 05. 2022
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Überprüfung einer Ermessensübung

 
GZ Ra 2022/05/0050, 15.03.2022
 
VwGH: Die Überprüfung einer Ermessensübung betrifft den Einzelfall. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung würde nur dann vorliegen, wenn die im Einzelfall vorgenommene Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise erfolgt wäre oder wenn eine krasse Fehlbeurteilung iSe Missbrauches oder eines Überschreitens des eingeräumten Ermessens vorläge. Eine solche die Rechtssicherheit beeinträchtigende, unvertretbare Vorgehensweise wird in der Zulässigkeitsbegründung der Revision aber nicht dargelegt.
 

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