Es entspricht ständiger hg Rsp, dass in der vorliegenden Konstellation, in der die Entziehungsdauer mit der in § 26 Abs 2 Z 4 FSG vorgesehenen Mindestentziehungsdauer festgesetzt wurde, keine Wertung iSv § 7 Abs 4 FSG vorzunehmen ist
GZ Ra 2021/11/0137, 09.03.2022
VwGH: Es entspricht ständiger hg Rsp, dass in der vorliegenden Konstellation, in der die Entziehungsdauer mit der in § 26 Abs 2 Z 4 FSG vorgesehenen Mindestentziehungsdauer festgesetzt wurde, keine Wertung iSv § 7 Abs 4 FSG vorzunehmen ist.