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Verkehrsrecht

VwGH: Mindestentziehungsdauer des Führerscheins iZm Inbetriebnahme eines Kfz in alkoholisiertem Zustand

Es entspricht ständiger hg Rsp, dass in der vorliegenden Konstellation, in der die Entziehungsdauer mit der in § 26 Abs 2 Z 4 FSG vorgesehenen Mindestentziehungsdauer festgesetzt wurde, keine Wertung iSv § 7 Abs 4 FSG vorzunehmen ist

18. 04. 2022
Gesetze:   § 26 FSG, § 7 FSG
Schlagworte: Führerscheinrecht, Entziehung des Führerscheins, Inbetriebnahme eines Kfz in alkoholisiertem Zustand, Verkehrszuverlässigkeit

 
GZ Ra 2021/11/0137, 09.03.2022
 
VwGH: Es entspricht ständiger hg Rsp, dass in der vorliegenden Konstellation, in der die Entziehungsdauer mit der in § 26 Abs 2 Z 4 FSG vorgesehenen Mindestentziehungsdauer festgesetzt wurde, keine Wertung iSv § 7 Abs 4 FSG vorzunehmen ist.
 
 

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