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Arbeitsrecht

VwGH: Antrag auf Versetzung

Es besteht weder ein subjektives Recht auf Versetzung noch ein solches auf meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung, selbst wenn eine Versetzung etwa aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers geboten wäre

11. 04. 2022
Gesetze:   § 38 BDG, § 45 BDG
Schlagworte: Versetzung, Antrag

 
GZ Ra 2021/12/0058, 21.02.2022
 
VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass weder ein subjektives Recht auf Versetzung noch ein solches auf meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung besteht, selbst wenn eine Versetzung etwa aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers geboten wäre.
 
 

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