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Arbeitsrecht

VwGH: Bekämpfung einer Weisung

Dem Beamten kommt kein Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu

11. 04. 2022
Gesetze:   § 44 BDG, § 56 AVG, Art 20 B-VG
Schlagworte: Weisung, Bekämpfung

 
GZ Ra 2021/12/0058, 21.02.2022
 
VwGH: Das VwG ist bei der Beurteilung, dass einem Beamten kein subjektives Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhalts, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung zukommt, von der Rsp des VwGH nicht abgewichen.
 
 

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