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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Abberufung von der Leitungsfunktion iSd § 207i BDG nF – zur Frage, ob eine Abberufung aus einer Leitungsfunktion nach der Bildungsreform 2017 auch während einer bereits erfolgten unbefristeten Bestellung möglich ist

§ 207i BDG nF ermöglicht im Fall, dass sich der Inhaber der Leitungsfunktion auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat, die Abberufung auch dann, wenn bereits eine nach der alten Rechtslage erfolgte, auf unbestimmte Zeit wirksame Ernennung vorliegt

29. 03. 2022
Gesetze:   § 207i BDG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Abberufung von der Leitungsfunktion, unbefristete Bestellung

 
GZ 8 ObA 75/21v, 29.11.2021
 
OGH: § 207i BDG nF ermöglicht im Fall, dass sich der Inhaber der Leitungsfunktion auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat, die „vorzeitige“ Abberufung, wenn die Bestellung auf diese Funktion noch einer Befristung unterliegt. § 207i BDG nF ermöglicht im Fall, dass sich der Inhaber der Leitungsfunktion auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat, die Abberufung aber auch dann, wenn bereits eine nach der alten Rechtslage erfolgte, auf unbestimmte Zeit wirksame Ernennung vorliegt. Ferner endet bei einer befristeten Bestellung auf eine Leitungsfunktion die Funktion immer dann, wenn die Frist abläuft und keine neuerliche Ernennung erfolgt ist (§ 207h Abs 3 Satz 1 BDG nF).
 

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