Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Jud der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt
GZ Ra 2021/05/0163, 20.01.2022
VwGH: Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Jud der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt.