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Verfahrensrecht

VwGH: Geltend gemachte Rechte: „Nichtstattgabe“ von Anträgen

Ist eine Rechtsverletzung in einem geltend gemachten Recht denkunmöglich, so kann eine Revision nicht zulässigerweise darauf gestützt werden

14. 02. 2022
Gesetze:   § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, geltend gemachte Rechte, Rechtsverletzung, denkunmöglich, Nichtstattgabe von Anträgen

 
GZ Ra 2020/17/0123, 05.01.2022
 
VwGH: In den geltend gemachten Rechten „Nichtstattgabe“ von Anträgen (auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), „Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung“ und „Nichtübermittlung eines schriftlichen Erkenntnisses“ konnte der Revisionswerber denkunmöglich verletzt werden, weil den genannten Anträgen ohnehin nicht entsprochen wurde.
 
Ist aber eine Rechtsverletzung in einem geltend gemachten Recht denkunmöglich, so kann eine Revision nicht zulässigerweise darauf gestützt werden.
 
 

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