Ein innerhalb der gem § 31 Abs 2 VStG dreijährigen Frist mündlich verkündetes Erkenntnis eines VwG steht dem Eintritt der Strafbarkeitsverjährung entgegen
GZ Ra 2020/17/0028, 15.12.2021
VwGH: Ein innerhalb der gem § 31 Abs 2 VStG dreijährigen Frist mündlich verkündetes Erkenntnis eines VwG steht dem Eintritt der Strafbarkeitsverjährung entgegen.