Strafrecht
OGH: Schwere Sachbeschädigung – wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur iSd § 126 Abs 1 Z 5 StGB (hier: Zerstörung eines Polizeifahrzeugs)
(Auch einzelne) Einsatzfahrzeuge sind wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur
25. 01. 2022
Gesetze:
§ 126 StGB, § 74 StGB
Schlagworte: Schwere Sachbeschädigung, wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur, Zerstörung eines Polizeifahrzeugs
GZ 12 Os 118/21a, 22.10.2021
OGH: (Auch einzelne) Einsatzfahrzeuge sind wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur.