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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Angewendete Gesetzesbestimmung iSd § 44a Z 3 VStG

Unter angewendeter Gesetzesbestimmung iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm (Strafnorm) zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung findet und derart bei der Festlegung des Strafmittels und des Strafausmaßes heranzuziehen ist

24. 01. 2022
Gesetze:   § 44a VStG
Schlagworte: Spruch, angewendete Gesetzesbestimmung

 
GZ Ra 2021/03/0308, 06.12.2021
 
VwGH: Unter angewendeter Gesetzesbestimmung iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm (Strafnorm) zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung findet und derart bei der Festlegung des Strafmittels und des Strafausmaßes heranzuziehen ist.
 
 

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